Unter Blitzscheidungen werden im deutschen Recht einvernehmliche Scheidungen verstanden. Das bedeutet, beide Parteien sind mit der Durchführung der Scheidung einverstanden und können bezeugen, dass das Trennungsjahr von 12 Monaten bereits stattgefunden hat. Die Dauer einer schnellen Scheidung ist von mehreren Faktoren abhängig. Da auch sie auf dem Trennungsjahr basiert, kann sie frühestens 9 Monate nach dem Auszug einer der Parteien beim Gericht beantragt werden. Die Grundlagen und Voraussetzungen für eine Scheidung sind im § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Die Kosten für eine schnelle Scheidung sind fallabhängig. Teilen sich beide Ehepartner einen Anwalt, können Kosten gespart werden.
Blitzscheidungen sind jedoch nicht zu verwechseln mit Härtefallscheidungen. Bei diesen muss das Trennungsjahr nicht abgewartet werden, wenn eine Partei nachweisen kann, dass Gründe für eine Härtefallscheidung vorliegen. Das ist beispielsweise bei Gewalt in der Ehe möglich. Die Nachweispflicht liegt hier bei dem Ehepartner, der eine Härtefallscheidung fordert.
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