In § 1408 des BGB geht der Gesetzgeber auf den Abschluss eines Ehevertrages ein. Demnach haben Ehepartner das Recht, ihre Güterverhältnisse in einem Vertrag festzuhalten. So soll insbesondere für den Fall der Scheidung vorgesorgt werden. § 1410 regelt schließlich die Form, in der der Ehevertrag abgeschlossen werden muss. So ist es erforderlich, dass der Vertrag [...]











