Eine Scheidung kann nach § 1566 Absatz 1 BGB nur dann vollzogen werden, wenn das Paar ein Trennungsjahr hinter sich hat. Das heißt, sie müssen ein Jahr lang in räumlicher Trennung ohne gemeinsamen Haushalt und ohne Geschlechtsverkehr leben. Selbst dann, wenn beide Partner in gegenseitigem Einvernehmen die Trennung wollen, muss das Trennungsjahr durchgezogen werden. Grund [...]











